Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Billharz Marketing
Inhaber: Christian Billharz
Amberger Str. 142, 93057 Regensburg, Deutschland
E-Mail: kontakt@billharz-marketing.com
Telefon: +4915141221009
Website: www.billharz-marketing.com
(nachfolgend „Agentur“) · Stand: 19.02.2026
§ 1 Geltungsbereich, Unternehmerkreis, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der Agentur gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“), soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist.
(2) Die Leistungen der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht Vertragspartner. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein und die Leistungen für Zwecke seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu beauftragen.
(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos ausführt. Abweichungen gelten nur, wenn die Agentur deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt.
(4) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
(5) Soweit in diesen AGB Begriffe wie „schriftlich“, „Textform“, „Arbeitsergebnisse“ oder „Rohdaten“ verwendet werden, gilt Folgendes:
a) „Textform“ bedeutet eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail), in der die Person des Erklärenden genannt ist (§ 126b BGB).
b) „Schriftlich/Schriftform“ bedeutet eine Vereinbarung, die von beiden Parteien zumindest in einer unterzeichneten Dokumentenfassung abgeschlossen wird; ausreichend ist auch der Austausch unterzeichneter PDF-Scans per E-Mail oder eine elektronisch signierte Vereinbarung, soweit nicht gesetzlich zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.
c) „Arbeitsergebnisse“ sind die von der Agentur für den Kunden im Rahmen des Vertrages erstellten finalen Ergebnisse (z. B. finale Anzeigencreatives, Texte, Grafiken, Videos in ausgelieferter Endfassung, implementierte Tracking-Setups, veröffentlichte/ausgelieferte Webseitenstände).
d) „Rohdaten“ sind insbesondere unbearbeitetes Foto-/Videomaterial, Projektdateien (z. B. Adobe Premiere/After Effects/Photoshop/Illustrator/Figma), Schnitt-/Projektdateien, Quelldateien, Quellcode/Repository-Inhalte, Entwicklungsstände, Entwurfsdateien, Layer-Dateien, Templates, Presets, Skripte, technische Zwischenstände, Datenbankdumps, Export-/Import-Skripte, sowie sonstige nicht final ausgelieferte Arbeitsstände.
§ 2 Vertragsgrundlagen, Vertragsschluss, Rangfolge
(1) Vertragsgrundlagen sind (in dieser Reihenfolge) die Individualvereinbarung/der Vertrag einschließlich Leistungsbeschreibung/Angebot/Anlagen, sodann diese AGB. Bei Widersprüchen geht die Individualvereinbarung dem Inhalt dieser AGB vor.
(2) Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(3) Ein Vertrag kommt zustande durch (a) Unterzeichnung eines Vertragsdokuments, (b) schriftliche oder in Textform erklärte Annahme eines Angebots, (c) schriftliche Beauftragung (auch per E-Mail), oder (d) spätestens durch die Aufnahme der Leistungserbringung durch die Agentur auf Veranlassung des Kunden.
(4) Soweit die Parteien bereits vor Unterzeichnung eines Vertragsdokuments mündlich oder in Textform Einigkeit über wesentliche Vertragsbestandteile erzielt haben und die Agentur auf Veranlassung des Kunden bereits mit Leistungen begonnen hat, gilt die Beauftragung als erfolgt; eine spätere Verschriftlichung dient der Dokumentation und Konkretisierung der getroffenen Vereinbarungen.
§ 3 Leistungsgegenstand, Leistungsumfang, Vertragstyp, Subunternehmer
(1) Gegenstand des Vertrages sind – je nach Vereinbarung – insbesondere Leistungen aus den Bereichen Strategie/Marketingberatung, Konzeption, Performance Marketing (z. B. Meta/Google Ads), Content-Produktion (Foto/Video/Design), Copywriting, Funnel- und Landingpage-Erstellung/Optimierung, Webdesign/Website-Erstellung/Wartung, Tracking/Analytics (z. B. Pixel, Conversions API, GA4), sowie sonstige digitale Marketing- und Agenturleistungen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der Individualvereinbarung (insbesondere Angebot/Vertrag/Leistungsbeschreibung). Aussagen in Werbemitteln, auf Websites oder in Präsentationen stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung und keine Garantie dar.
(3) Soweit die Agentur die Herstellung eines konkreten Erfolgs/Ergebnisses schuldet (z. B. Erstellung einer Website oder Lieferung eines konkreten finalen Videos), liegt regelmäßig ein Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB vor. Soweit die Agentur eine Tätigkeit als solche schuldet (z. B. laufende Kampagnenbetreuung/Optimierung/Beratung), liegt regelmäßig ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB vor. Maßgeblich ist die Individualvereinbarung.
(4) Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritte (Subunternehmer/Freelancer/Dienstleister) einzusetzen. Die Agentur bleibt dabei Vertragspartner des Kunden und verantwortlich für die ordnungsgemäße Leistungserbringung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
(5) Eine rechtliche Prüfung (insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht, Plattform- und Werberichtlinien) schuldet die Agentur nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner Angebote, Aussagen (Claims), Pflichtangaben und Inhalte verantwortlich.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden (wesentliche Vertragspflichten)
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Qualität zu erbringen. Dazu gehören insbesondere die Bereitstellung von Informationen, Inhalten (Texte, Bilder, Videos, Logos, Corporate-Design-Vorgaben), Zugängen, Freigaben, Ansprechpartnern sowie die zeitnahe Beantwortung von Rückfragen.
(2) Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Zugangsdaten unverzüglich zur Verfügung, insbesondere zu Website/Hosting/Domain, CMS, Werbekonten (z. B. Meta Business Manager/Ads Account, Google Ads), Tracking- und Analyse- Tools, CRM-Systemen sowie ggf. Drittanbieter-Schnittstellen.
(3) Der Kunde benennt mindestens einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner, der Weisungen erteilen, Freigaben erklären und erforderliche Entscheidungen zeitnah treffen kann.
(4) Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter sind bzw. dass er über die erforderlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechte verfügt, die zur vertragsgemäßen Nutzung durch die Agentur erforderlich sind. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei, die wegen der vertragsgemäßen Nutzung solcher Inhalte gegen die Agentur geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten.
(5) Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung oder erbringt er sie verspätet bzw. nicht in geeigneter Qualität, verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine angemessen; zudem ist die Agentur berechtigt, Leistungen bis zur ordnungsgemäßen Mitwirkung zu pausieren. Hierdurch verursachte Verzögerungen gehen nicht zu Lasten der Agentur. Zusatzaufwand, der der Agentur hierdurch entsteht, kann die Agentur nach den vereinbarten Vergütungssätzen gesondert abrechnen.
(6) Die in diesem § 4 geregelten Mitwirkungspflichten sind wesentliche Vertragspflichten des Kunden.
§ 5 Projektorganisation, Termine, Verzug, höhere Gewalt
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart sind. Im Übrigen handelt es sich um Plantermine.
(2) Voraussetzung für die Einhaltung von Terminen ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden sowie – soweit vereinbart – der rechtzeitige Zahlungseingang fälliger Vergütungen/Vorschüsse.
(3) Gerät die Agentur mit einer verbindlichen Leistung in Verzug, tritt Verzug erst nach Ablauf einer vom Kunden schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Kalendertagen ein. Dies gilt nicht bei gesetzlich zwingenden Ausnahmefällen.
(4) Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Agentur (z. B. Ausfälle von Plattformen/Providern, Sperrungen/Restriktionen durch Werbeplattformen, behördliche Maßnahmen, Streik, Naturereignisse, unvorhersehbare Lieferengpässe bei Dritten) berechtigen die Agentur, die Leistungserbringung für die Dauer der Behinderung zu unterbrechen und vereinbarte Fristen angemessen zu verlängern, ohne dass Verzug eintritt.
§ 6 Leistungsänderungen, Zusatzleistungen, Change Requests
(1) Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden („Change Requests“) bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit mindestens der Bestätigung in Textform durch die Agentur. Dies gilt insbesondere für Änderungen des Leistungsumfangs, zusätzliche Funktionen, zusätzliche Deliverables, zusätzliche Korrekturrunden, zusätzliche Kampagnenbestandteile, zusätzliche Landingpages, zusätzliche Tracking-Integrationen oder sonstige Erweiterungen.
(2) Die Agentur wird dem Kunden auf Anfrage oder bei Erforderlichkeit die Auswirkungen eines Change Requests auf Aufwand, Termine und Vergütung mitteilen. Sofern sich der Aufwand erhöht, ist die Agentur berechtigt, ein ergänzendes Angebot bzw. eine Auftragserweiterung zu stellen. Die Umsetzung erfolgt erst nach Freigabe durch den Kunden.
(3) Soweit die Agentur erkennt, dass Vorgaben/Anforderungen des Kunden unvollständig, technisch nicht sinnvoll oder nicht umsetzbar sind, wird die Agentur den Kunden darauf hinweisen und – soweit zumutbar – einen Alternativvorschlag unterbreiten. Dadurch veranlasste terminliche Anpassungen oder Zusatzkosten teilt die Agentur in Textform mit.
§ 7 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Vorschüsse, Zurückbehaltung
(1) Es gelten die im Vertrag/Angebot vereinbarten Vergütungen, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich Brutto vereinbart ist.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen der Agentur sofort nach Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug zu zahlen.
(3) Die Agentur ist berechtigt, angemessene Vorschüsse/Abschlagszahlungen zu verlangen. Die Agentur kann die Aufnahme bzw. Fortführung der Leistungserbringung von der Zahlung eines Vorschusses oder dem Ausgleich fälliger Rechnungen abhängig machen.
(4) Befindet sich der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist die Agentur berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich aller fälligen Forderungen zurückzuhalten sowie laufende Maßnahmen (z. B. Kampagnenbetreuung/Optimierungen/Deployments) auszusetzen, ohne dass hieraus Ansprüche gegen die Agentur entstehen. Gesetzliche Verzugszinsen und Verzugsschäden bleiben unberührt.
(5) Reise-, Neben- und Auslagenkosten (z. B. Fahrten, Übernachtungen, Spesen) sowie Kosten für Drittleistungen (z. B. Tools, Lizenzen, Stockmaterial, Fonts, Plugins, Hosting, Domains, Consent-Tools) sind nur dann in der Vergütung enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Andernfalls werden sie zusätzlich berechnet oder sind vom Kunden direkt an den jeweiligen Anbieter zu zahlen.
(6) Werbebudget/Ad-Spend: Sämtliche Werbekosten, Media-Spend, Plattformgebühren für Anzeigen (z. B. Meta/Google/TikTok/LinkedIn) trägt ausschließlich der Kunde. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem Kunden und der jeweiligen Werbeplattform bzw. dem Zahlungsdienstleister der Plattform. Die Agentur schuldet keine Vorfinanzierung von Werbebudgets.
(7) Bei Zahlung per Lastschrift/SEPA oder über Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe) ist der Kunde verpflichtet, die hierfür notwendigen Ermächtigungen/Mandate rechtzeitig zu erteilen und für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Kosten, die durch Rücklastschriften oder fehlgeschlagene Einzüge entstehen, trägt der Kunde; die Agentur kann hierfür eine angemessene Bearbeitungspauschale sowie die tatsächlich angefallenen Bank-/Providergebühren berechnen.
§ 8 Plattformen, Werbekonten, Kampagnenbetrieb, Sperrungen, Policies
(1) Soweit Leistungen über Plattformen Dritter erbracht werden (z. B. Meta, Google, onOffice, CRM-Systeme, Hosting-Provider, Newsletter-Tools, Analytics-Tools), gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen dieser Drittanbieter.
(2) Der Kunde bleibt Inhaber seiner Konten (z. B. Domain, Hosting, Werbekonten, Business Manager, Tracking-/Analytics-Konten), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Der Kunde hat der Agentur die für die Durchführung erforderlichen Berechtigungen zu erteilen und diese während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
(3) Die Agentur hat keinen Einfluss auf Entscheidungen von Plattformen, insbesondere nicht auf Freigaben/Prüfungen, Ausspielungen, Reichweiten, Lernphasen, Preis-/Auktionsdynamiken, Policy-Änderungen, Einschränkungen oder Sperrungen von Werbekonten/Anzeigen/Assets. Solche Ereignisse begründen keine Ansprüche gegen die Agentur, sofern die Agentur diese nicht zu vertreten hat.
(4) Die Agentur schuldet im Performance Marketing eine fachgerechte Konzeption, Umsetzung und Betreuung/Optimierung nach branchenüblichem Standard, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder quantitativen Erfolg (z. B. bestimmte Anzahl an Leads, bestimmte CPL/CPA-Werte, Umsatz, Gewinn, Rankings), sofern eine solche Erfolgsgarantie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(5) Mess- und Trackingabweichungen können sich insbesondere aus technischen Rahmenbedingungen (z. B. Browser-/Device-Einstellungen, Consent-Management, Adblocker, iOS/Android-Restriktionen, Cookie-Laufzeiten, Server-/API-Ausfälle) ergeben. Solche Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die Agentur das vereinbarte Setup ordnungsgemäß implementiert hat und die Abweichung nicht von der Agentur zu vertreten ist.
§ 9 Freigaben, Korrekturen, Abstimmungen
(1) Soweit die Agentur Entwürfe, Texte, Creatives, Videoskripte, Anzeigenvarianten, Landingpages oder sonstige Inhalte zur Freigabe vorlegt, hat der Kunde diese zeitnah zu prüfen und entweder freizugeben oder konkrete Änderungswünsche in Textform mitzuteilen.
(2) Erteilt der Kunde eine Freigabe (auch in Textform), gilt dies als Zustimmung zur Veröffentlichung/Schaltung/Live-Stellung im freigegebenen Umfang. Änderungen nach Freigabe können Zusatzaufwand verursachen und gesondert vergütet werden.
(3) Soweit im Vertrag/Angebot Korrekturrunden ausdrücklich geregelt sind, gilt diese Regelung. Fehlt eine Regelung, sind je Arbeitsergebnis zwei Korrekturrunden in angemessenem Umfang enthalten. Darüber hinausgehende Änderungen sind Zusatzleistungen und werden nach Aufwand berechnet.
§ 10 Abnahme (Werkleistungen), Teilabnahmen, Abnahmefiktion
(1) Soweit werkvertragliche Leistungen geschuldet sind (z. B. Website-Erstellung, definierte Video-/Designlieferungen in finaler Endfassung), ist der Kunde verpflichtet, die Leistung nach Bereitstellung zu prüfen und abzunehmen, sofern sie im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
(2) Der Kunde hat Mängel in Textform konkret zu beschreiben. Die Agentur ist zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist berechtigt.
(3) Die Agentur kann für Werkleistungen eine Test-/Prüfphase vorsehen. Sofern eine solche Phase vereinbart ist, hat der Kunde innerhalb dieser Phase die Leistung auf Funktionalität, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem vereinbarten Leistungsumfang zu prüfen und wesentliche Mängel unverzüglich in Textform zu melden.
(4) Teilabnahmen: Die Agentur ist berechtigt, für abgrenzbare Teilleistungen/Module eine Teilabnahme zu verlangen. Die Teilabnahme kann wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.
(5) Abnahmefiktion: Das Werk gilt als abgenommen, wenn die Agentur dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzt und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). Unabhängig davon gilt eine Werkleistung spätestens als abgenommen, wenn der Kunde sie produktiv nutzt oder veröffentlicht (z. B. Live-Schaltung einer Website, Schaltung/Verwendung von Creatives), ohne innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel in Textform gerügt zu haben.
(6) Mit Abnahme (auch fiktiver Abnahme) wird die Schlussrechnung fällig, sofern vertraglich eine Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung vereinbart ist.
§ 11 Nutzungsrechte, Rechteübertragung, Rohdaten/Quellen, Eigentumsvorbehalt
(1) Sämtliche Rechte an Entwürfen, Konzepten, Zwischenständen und Arbeitsergebnissen verbleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher aus dem Vertragsverhältnis resultierender Forderungen bei der Agentur.
(2) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den vertragsgemäß gelieferten finalen Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Geschäftszwecke, soweit im Vertrag/Angebot nichts Abweichendes geregelt ist. Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, der Verkauf oder die sonstige Überlassung an Dritte (insbesondere zur eigenständigen wirtschaftlichen Verwertung durch Dritte) ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(3) Die Agentur bleibt berechtigt, generische Bestandteile, Methoden, wiederverwendbare Komponenten, Templates, Bibliotheken, Frameworks, Code-Bausteine, Prozesse, Know-how und allgemeine Arbeitstechniken unabhängig vom Kundenprojekt weiter zu nutzen.
(4) Rohdaten/Projektdateien/Quellen sind nicht geschuldet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten (insbesondere unbearbeitetem Foto-/Videomaterial), Projektdateien, Quelldateien, Quellcode, Repositories, Entwicklungsständen, Layer-Dateien oder sonstigen internen Arbeitsmaterialien der Agentur. Eine Herausgabe oder Rechteübertragung hieran erfolgt ausschließlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich im Vertrag vereinbart ist.
(5) Soweit Drittmaterial (z. B. Stock-Fotos/-Videos, Musik, Fonts, Plugins) eingesetzt wird, erfolgt die Nutzung nach Maßgabe der jeweiligen Lizenzbedingungen des Drittanbieters. Der Kunde trägt – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – die Kosten erforderlicher Lizenzen und hat sicherzustellen, dass er die Lizenzen in dem für seine Nutzung erforderlichen Umfang erwirbt.
§ 12 Herausgabe, Datenhaltung, Archivierung
(1) Sofern die Agentur dem Kunden Arbeitsergebnisse digital bereitstellt (z. B. Downloadlink, E-Mail, Übergabe über Cloudspeicher), genügt dies zur Erfüllung der Lieferung.
(2) Die Agentur ist nicht verpflichtet, Projektstände, Rohdaten oder sonstige Arbeitsunterlagen nach Projektabschluss über eine angemessene Zeit hinaus aufzubewahren. Soweit die Agentur freiwillig Daten vorhält, erfolgt dies ohne Rechtspflicht. Der Kunde ist verpflichtet, ihm bereitgestellte Arbeitsergebnisse eigenverantwortlich zu sichern.
(3) Der Kunde ist für regelmäßige Datensicherungen seiner Systeme (z. B. Website/Hosting, CRM, Werbekonten-Exports) verantwortlich. Eine Haftung der Agentur für Datenverlust ist – im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit – ausgeschlossen, soweit der Kunde nicht angemessen gesichert hat und der Schaden bei ordnungsgemäßer Sicherung vermeidbar gewesen wäre.
§ 13 Gewährleistung/Mängel (Werkleistungen) und Leistungsstörungen
(1) Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen AGB oder im Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Kein Mangel liegt insbesondere vor bei Beeinträchtigungen, die beruhen auf:
a) Umständen aus der Sphäre des Kunden (z. B. fehlende Mitwirkung, nachträgliche Änderungen durch den Kunden oder Dritte),
b) Drittanbieter-Systemen und deren Verfügbarkeit/Änderungen,
c) Plattformentscheidungen und Policy-Änderungen,
d) technischen Rahmenbedingungen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur (z. B. Browser-/OS-Updates, Adblocker, Consent-Einstellungen).
(3) Der Kunde hat der Agentur zur Mängelbeseitigung eine angemessene Frist einzuräumen und die zur Fehleranalyse notwendigen Informationen bereitzustellen.
§ 14 Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Soweit die Agentur nach Abs. (2) haftet, ist die Haftung der Höhe nach zusätzlich begrenzt auf die Nettovergütung, die der Kunde für die konkret schadensverursachende Leistung nach dem Vertrag/Angebot bezahlt hat; bei Dauerschuldverhältnissen auf die Nettovergütung der letzten drei Abrechnungsmonate vor Eintritt des Schadensereignisses, sofern nicht im Einzelfall eine höhere Haftung zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.
(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, Datenverlust und Folgeschäden ist im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen ist.
(5) Die Agentur haftet nicht für Leistungen, Systeme oder Inhalte Dritter (z. B. Hosting, Domains, Werbeplattformen, Schnittstellen, APIs, Tracking-Tools, Consent-Tools), sofern die Agentur diese nicht zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere für deren Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Änderungen, Sperrungen oder Einschränkungen.
(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 15 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags bekannt werdenden vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich zur Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die (a) bei Bekanntwerden bereits öffentlich bekannt waren, (b) ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung öffentlich bekannt werden, (c) der empfangenden Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflicht offengelegt werden oder (d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher/gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen. In letzterem Fall wird die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei – soweit rechtlich zulässig – vorab informieren.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
§ 16 Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Verantwortlichkeiten
(1) Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften (insbesondere DS-GVO und BDSG).
(2) Der Kunde ist Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne für seine Datenverarbeitungen, insbesondere für die Rechtmäßigkeit von Tracking, Einwilligungsmanagement (Cookie-/Consent-Management), Datenschutzerklärung, Impressum, Pflichtinformationen, sowie für die Einhaltung von Informationspflichten gegenüber Betroffenen. Die Agentur schuldet keine Rechtsberatung und keine rechtliche Compliance-Prüfung.
(3) Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet und eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DS-GVO vorliegt, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV), sofern erforderlich. Ohne Abschluss einer erforderlichen AVV ist die Agentur berechtigt, die betroffenen Leistungen bis zum Abschluss auszusetzen.
§ 17 Referenznennung, Eigenwerbung
(1) Die Agentur ist berechtigt, den Kunden unter Nennung von Firma/Name/Logo sowie allgemein zugänglichen Projektergebnissen als Referenz zu nennen und hierfür Arbeitsergebnisse (z. B. Screenshots, Auszüge, veröffentlichte Creatives, veröffentlichte Webseiten) zu verwenden, soweit keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Kunden entgegenstehen.
(2) Der Kunde kann der Referenznennung aus wichtigem Grund in Textform widersprechen. Bereits erstellte Referenzmaterialien sind in diesem Fall innerhalb angemessener Frist aus neuen Veröffentlichungen zu entfernen; eine Pflicht zur Rücknahme bereits verbreiteter Druckwerke oder bereits ausgelieferter Unterlagen besteht nicht.
§ 18 Laufzeit, Kündigung, Beendigung, Herausgabepflichten
(1) Die Laufzeit ergibt sich aus dem Vertrag/Angebot. Einmalige Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Bezahlung.
(2) Laufende Betreuung/Retainer-Verträge können, sofern nicht abweichend vereinbart, mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in Verzug bleibt, notwendige Mitwirkungen dauerhaft verweigert oder sonstige schwerwiegende Pflichtverletzungen begeht, die eine Fortsetzung des Vertrags unzumutbar machen.
(4) Mit Vertragsende enden etwaige Zugriffsberechtigungen der Agentur auf Kundensysteme nach angemessener Übergangszeit, soweit diese zur ordnungsgemäßen Abwicklung erforderlich ist. Der Kunde trägt die Verantwortung, Zugänge nach Vertragsende zu ändern/zu entziehen.
(5) Herausgabeansprüche richten sich nach § 11 dieser AGB. Rohdaten/Projektdateien/Quellen sind nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
§ 19 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung
(1) Der Kunde kann gegen Forderungen der Agentur nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen; Zurückbehaltungsrechte aus anderen Vertragsverhältnissen sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen die Agentur bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
§ 20 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Salvatorische Klausel
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz der Agentur, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Regensburg.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
(5) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht in diesen AGB oder im Vertrag ausdrücklich Schriftform verlangt wird.
